HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN / FAQ

Darf in der Wohnung der BGS ein Hund oder eine Katze gehalten werden?

Die Verwaltung der BGS verbietet das Halten von Hunden (egal welcher Grösse).
Durch zunehmende Probleme im Zusammenhang mit Katzenhaltung – vor allem Katzen mit Freigang – wird das Halten von Katzen nur noch in der Wohnung (ohne Freigang) und mit einem Anhang zum Mietvertrag gestattet. Dieser Anhang wird durch die Arlewo AG Luzern ausgestellt und muss unterzeichnet werden. Es werden keine sichtbaren Katzennetze toleriert!

Darf ich ein Kinderschwimmbecken aufstellen?

Rechtliche Abklärungen haben ergeben, dass im Falle eines Unfalls im Zusammenhang mit einem von einem Mieter aufgestellten Kinderbassin, nicht nur der Mieter haftet, sondern auch der Grundeigentümer, d.h. die Baugenossenschaft. Deshalb toleriert die BGS keine aufgestellten Schwimmbassins.
Ausnahme: Kinderschwimmbecken, die auf dem mit der Wohnung gemieteten Sitzplatz aufgestellt werden. Dabei muss beachtet werden, dass das Bassin nach Benutzung jeweils kindersicher zugedeckt wird.

Darf ich im Treppenhaus einen Schuhkasten montieren?

Die BGS will keine montierten Schuhkästen, da diese nach Beendigung des Mietverhältnisses zu grossen Renovationsarbeiten führen.
Der Verwaltung ist es wichtig, dass in den Treppenhäusern Ordnung herrscht, damit die Hauswartin/der Hauswart das Treppenhaus ohne zusätzlichen Aufwand reinigen kann.
Ausserdem sind die Grundlagen der Gebäudeversicherung zu beachten. Das Merkblatt finden sie hier:
Brandschutz Treppenhaus

Was darf auf dem gemieteten Einstellhallenplatz gelagert werden?

Diese Frage lässt sich mit dem Merkblatt der Gebäudeversicherung einfach beantworten. Das Merkblatt finden sie unter:
Brandschutz Einstellhalle

Ich kaufe mir ein Auto / ein Motorrad – was muss ich tun?

Bitte nehmen Sie mit Arlewo AG Luzern Kontakt auf. Wenden Sie sich an Frau Edith Stalder unter der Telefonnummer 041 317 05 66 oder per E-Mail edith.stalder@arlewo.ch. Sie wird Ihnen eine mögliche Lösung vorschlagen und den entsprechenden Mietvertrag ausstellen.

Wir heiraten – was müssen wir beachten?

Senden Sie eine Kopie des Ehescheins an Frau E. Stalder, Arlewo AG, Guggistr. 7, 6002 Luzern.
Falls Sie neue Schilder für Türe, Lift und Briefkasten bestellen möchten, teilen Sie dies bitte schriftlich per Mail mit: edith.stalder@arlewo.ch

Balkone

An den Balkonbrüstungen dürfen keine Träger von Blumenkisten und ähnlichem angebracht werden. Sichtschutz usw. sind nur bis auf Höhe des Balkongeländers gestattet. Beim Balkon dürfen an der Wand keine Gestelle o.ä. montiert werden, da dies zu grossen Schäden an der Fassade führt.